Kommissionsvereinbarung
Kommissionsvereinbarung zwischen Ranissance Secondhand (Rani Froewys) und der/dem Kommittent*in (Nachfolgend Kommittentin genannt)
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Ranissance verkauft auf Kommissionsbasis Kleidung von Privatpersonen an Privatpersonen.
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Waren-Annahme erfolgt nur nach Terminvereinbarung (telefonisch oder per mail), für Frühlings-/Sommerbekleidung ab März, für Herbst-/Winterbekleidung ab September.
Ranissance nimmt folgende Waren in Kommission: moderne Damen- und Herrenbekleidung, Schuhe, Taschen und Accessoires, alles in Markenqualität und ausschließlich in sehr gutem bis neuwertigem Zustand.
„Markenqualität“ bedeutet für Ranissance ab Zara, Cos, Ragwear aufwärts bis kurz vor Gucci oder Prada.
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Die Kommittentin bestätigt, dass die übergebene Ware ihr alleiniges Eigentum ist und dass es sich um echte Markenware (keine Fälschungen) handelt.
Der Kommissionsvertrag wird im Geschäft bei Übergabe abgeschlossen.
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Die Waren werden in einem Kleiderkonto erfasst, die Kommittentin bekommt die Zugangsdaten und kann jederzeit online den Verkaufsstatus einsehen. Die Ware wird für die Dauer von 3 Monaten im Geschäft zum Verkauf angeboten, sofern nicht ausdrücklich nach Absprache verlängert wird.
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Ranissance behält sich das Recht über die Preisgestaltung vor. Die Kommittentin erhält 50% des erzielten Nettoverkaufspreises.
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Die Kommissionsware ist nicht versichert: Für Verlust durch Diebstahl, oder Beschädigung (z.B. bei der Anprobe) wird durch Ranissance keine Haftung übernommen.
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Nicht verkaufte Ware kann innerhalb einer vierzehntägigen Frist abgeholt werden. Geschieht dies nicht, spendet die Kommittentin die Ware an Ranissance, welche die Ware einem guten Zweck zuführen wird.
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Die Auszahlung erfolgt per Überweisung nach Ablauf der Kommissionszeit (und ggf. der zweiwöchigen Abholfrist), frühestens aber bei Abholung der unverkauften Ware/n.
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Datenschutz:
Die Kommittentin erklärt sich mit dem Unterzeichnen dieses Vertrages damit einverstanden, dass alle von ihr angegebenen Daten elektronisch gespeichert werden und für die Abwicklung unserer Vereinbarung von Ranissance verwendet und verarbeitet werden dürfen.
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Mit der Unterschrift bestätigt die Kommittentin, die Bestimmungen dieses Kommissionsvertrages verstanden zu haben und damit einverstanden zu sein. Gerichtsstand ist Wien, Österreichisches Recht findet Anwendung.